AGB und Mietbedingungen Rent-a-Klassik Vorbemerkung

Ein Oldtimer ist sensibel!
Ab der Übernahme des Fahrzeugs ist der Mieter für das Fahrzeug verantwortlich und verpflichtet sich, das Fahrzeug gemäß den hier aufgeführten Bedingungen zu pflegen.

Haftung des Mieters für die Kontrolle über das Fahrzeug
Voraussetzung für das Fahren ist ein Führerschein der Klasse 3 bzw. B, die Mindestdauer der Fahrerlaubnis beträgt fünf Jahre. Führt ein anderer als der Mieter das Fahrzeug gilt dieser als Erfüllungsgehilfe des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich den Besitz und Dauer des Führerscheins zu kontrollieren.

Buchung
Buchungen sind über die Website, Telefon oder WhatsApp möglich, der Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung nach Zahlungseingang zustande. Die Bezahlung ist per Paypal, Kreditkarte oder in bar möglich.

Gutschein
Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.

Anzahlung
Es wird eine Kaution von 300, – € erhoben, die ebenfalls sofort fällig wird. Dieses wird von uns für die Dauer der Mietdauer aufbewahrt und nach der sicheren und unbeschädigten Rückgabe unseres Fahrzeuges an den Mieter zurückgegeben.

Stornierung
Wenn das gebuchte Fahrzeug nicht zur Abholung bereit steht weil es nicht rechtzeitig von einem Vormieter an uns zurückgegeben wurde; aus Sicherheitsgründen; aus höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren Problemen, werden wir uns bemühen ein geeignetes Ersatzfahrzeug aus unserem Bestand zu liefern. Ist dies jedoch nicht möglich, wird die Miete erstattet. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden; Im Übrigen haften wir für die Unannehmlichkeiten mit maximal 50 Euro.

Die Stornierung einer Buchung ist bis vier Wochen vor dem Mietdatum kostenlos. Zwischen vier Wochen und 14 Tage vor Buchungsbeginn fällt eine Stornierungsgebühr von 50% an. Bei einer Stornierung von 14 Tagen oder weniger vor dem Beginn der Buchung wird eine Stornogebühr von 75% fällig. Alle Stornierungsgebühren basieren auf den Gesamtkosten der Buchung. Diese Stornierungsgebühren gelten auch für wesentliche Änderungen des Mietzeitraums oder der Mietdaten. Im ersten Fall gelten die Stornierungsgebühren nur für die Anzahl der Tage, die eine Buchung reduziert wurde. Im letzteren Fall gelten die Stornierungsgebühren nur für die einzelnen stornierten Termine. Die Eigentümer behalten sich das Recht vor, ihre Gültigkeit in Bezug auf die Erhebung von Stornierungsgebühren auszuüben, wobei die besonderen Umstände von Fall zu Fall zu berücksichtigen sind.

Selbstbehalt
Alle Wagen sind Haftpflicht- und Vollkaskoversichert. Der Selbstbehalt in der Kaskoversicherung beträgt 2500,- Euro, er kann gegen Aufpreis reduziert werden. Der Mieter haftet für alle über normalen Verschleiß hinausgehenden Schäden.

Abholung
Der Rückgabeort ist der gleiche wie der Abholort, andere Orte bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

Die Fahrzeuge sind vollgetankt und entsprechen der StVO. Der Mieter muss den Zustand bei der Abholung des Fahrzeugs bestätigen und sicherstellen, dass das Auto sauber und frei von persönlichen Gegenständen und Abfällen ist. Das Auto sollte in genau demselben Zustand zurückgegeben werden.

Der Mieter ist für das Fahrzeug in dem Moment rechtlich und vertraglich verantwortlich, in dem er zu Beginn der Mietzeit die Schlüssel des Fahrzeugs in Besitz nimmt.

Verspätete Rückgabe
Der Mieter haftet für den durch eine verspätete Rückgabe des Fahrzeugs verursachten Geschäftsverlust. Er wird zum normalen Tagespreis berechnet und gewährt keinen Rabatt, unabhängig davon, ob die ursprüngliche Buchung aus irgendeinem Grund im Preis reduziert wurde.

Verpflichtungen des Mieters
Der Mieter ist damit einverstanden, dass:

Das Auto muss über Nacht in einer sicheren und verschlossenen Garage gelagert werden. Dazu gehört ein öffentliches Parkhaus. In jedem Fall haftet der Mieter für Schäden am Fahrzeug, die aus irgendeinem Grund verursacht werden, wenn das Fahrzeug abgestellt und unbeaufsichtigt gelassen wurde.

Der Mieter haftet für alle finanziellen Schäden, die dem Vermieter durch eine verspätete Rückgabe des Fahrzeugs entstehen, gleich aus welchem ​​Grund.

Sollte das Fahrzeug durch Unfall oder durch schuldhaftes Verhalten des Mieters ausfallen, wird die volle Mietzeit berechnet.

Bei unverschuldeten Störungen wird der Mietpreis anteilig berechnet, wenn die Störung innerhalb der Mietdauer eintritt und der Mieter den Vermieter bei seiner ersten Gelegenheit darüber informiert.

Die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs unter Berücksichtigung aller Umstände, die den Grund für den Ausfall des Fahrzeugs oder den Unfall betreffen, liegt im Ermessen des Eigentümers.

Der Rücktransport des Fahrzeugs erfolgt auf Kosten und Kosten des Mieters, der Abschluss eines Schutzbriefes wird daher empfohlen.

Im Falle eines Unfalls oder Diebstahls des Fahrzeugs wird der Mieter gebeten, die Polizei anzurufen, um Informationen über den Unfall zu sammeln, insbesondere Fotos zu machen und die Namen und Kontaktdaten von Zeugen zu erhalten, und uns anschließend so bald wie möglich zu informieren.

Reparaturen des Fahrzeuges und die Übernahme der Kosten bedürfen in jedem Fall der Rücksprache und schriftlichen Zustimmung durch uns.

Der Mieter haftet unbeschränkt für alle Schäden, die durch Ladegut oder eine unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind. Hierzu zählen insbesondere das Ausreizen der Fahrleistung des Fahrzeuges sowie eine übertriebene und nicht angebrachte Autobahn-Benutzung während der Mietdauer.

Alle unsere Wagen sind mit GPS-Trackern ausgestattet die Fahrtstrecke und Fahrzustände aufzeichnen. Diese Daten dienen nur zur Sicherung des Fahrzeugs bei Diebstahl und dem Nachweis bei missbräuchlichen Verwendungen.

Bei Missbrauch des Wagens haftet der Mieter für die Reparaturkosten bzw. die Wiederbeschaffungskosten, Wertminderung, entgangene Mieteinnahmen sowie sämtlicher Kosten in diesem Zusammenhang.

In allen unseren Fahrzeugen gilt striktes Rauch- und Tierverbot.

Ebenso ist das befahren von Waschstraßen untersagt, die Reinigung von normalen Gebrauchsspuren des Fahrzeugs außen sowie im inneren ist im Mietpreis enthalten.

Die Beseitigung übermäßiger Verschmutzungen wird gesondert in Rechnung gestellt.

Der Mieter verpflichtet sich für das Fahrzeug Sorge zu tragen, die Stände der Flüssigkeiten sowie der Reifenluftdruck werden regelmäßig von ihm überprüft laut Betriebsanleitung.

Alle Preise sind Brutto inkl. Mehrwertsteuer. Die Tagesmiete umfasst immer 24 Stunden, bei Überschreitung wird für jeden angefangenen Tag ein weiterer Tag berechnet.

Freikilometer laut Preisliste, Minderkilometer werden nicht erstattet.

Der Fuhrpark der verfügbaren Fahrzeuge kann sich jederzeit aufgrund von Reparaturen oder versehentlichen Beschädigungen der Fahrzeuge ändern. Selbstverständlich werden wir uns bemühen, vorhandene Buchungen zu berücksichtigen und gleichwertige oder bessere Fahrzeuge anzubieten, bevor wir eine vollständige Rückerstattung anbieten.

Sie werden von jeglicher Haftung aus diesem Vertrag befreit, nachdem das Fahrzeug am Ende der Mietzeit von uns als fehlerfrei anerkannt wurde.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Der Gerichtsstand ist Göttingen.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder Inhalte einer in den Vertrag integrierten Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

Datenschutz
Siehe die Datenschutzseite